Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen



Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Gebäudealter mindestens 20 Jahre, außer es handelt sich um den Anschluss an Fernwärme, um Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von kinderreichen Familien, von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen dienen.
Gebäudealter mindestens 5 Jahre für Maßnahmen zur Nutzung alternativer Energiequellen.
ganzjährige Nutzung vorgesehen
Wohnung: Fläche zwischen 30 und 150m²
Die gesamten Sanierungskosten müssen mindestens EUR 2.000,- exkl. Ust. Betragen Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen oder dem Austausch von Wärmeversorgungsanlagen ist ein Energieausweis vorzulegen.








Impressum

Sie haben einen Fehler in einem Förderrechner entdeckt?

Kontaktformular