Sie erhalten einen nichtrückzahlbarer Zuschuss von 30% der anerkannten Kosten, maximal aber € 1.000,- Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen.
Die Alarmanlage muss nach der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen errichtet werden. Ein entsprechendes Abnahmeprotokoll ist vorzulegen.