Förderung von Energiesparmaßnahmen:

Wohnbauratgeber

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Eine Förderung für den Austausch einer Anlage ist erst nach Ablauf von 10 Jahren ab Verwendung möglich
Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 % der Kosten der Anlage (ohne Umsatzsteuer) betragen
Für Zweitwohnsitze und gebrauchte Anlagen gibt es keine Förderung

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