Eine Förderung für den Austausch einer Anlage ist erst nach Ablauf von 10 Jahren ab Verwendung möglich
Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 % der Kosten der Anlage (ohne Umsatzsteuer) betragen
Für Zweitwohnsitze und gebrauchte Anlagen gibt es keine Förderung
Gefördert werden soll:
Errichtung einer thermischen Solaranlage
Anschluss an Nah- oder Fernwärme
Errichtung einer Beheizungsanlage mit Wärmepumpe
Heizkesseltausch
nachträglicher Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Errichtung in einem:
Eigenheim oder Reihenhaus im Eigentum
Wohnhaus mit mehr als 3 Wohneinheiten, Reihenhaus im Mietkauf oder Wohnheim;rme
Erweiterung bzw. Austausch einer bestehenden älteren Solaranlage durch neue Kollektoren
Errichtung in einem:
ohne Erdwärmetauscher
mit Erdwärmetauscher
durch dezentrale, raumlufttechnische Geräte
Typ der Solaranlage
Solarkeymark:
Ja
Nein
Die Kollektorfäche beträgt
m²
Sie erhalten einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von: