Förderung einer Wohnhaussanierung



Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Baubewilligung muss bei Einbringung des Ansuchens der Sanierung mindestens 30 Jahre zurückliegen. Ausnahme: Fernwärmeanschluss, Energie sparende und behindertengerechte Maßnahmen
Sanierung von mindestens 3 Wohnungen.
Die förderungsfähigen Sanierungskosten sollten EUR 21.802,- pro Wohnung übersteigen, wobei mehr als die Hälfte der Sanierungskosten auf Verbesserungen entfallen muss.


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