Fertigstellung von nicht geförderten Wohnungen und Wohnhäusern

Details zur Förderung:


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Förderungswerber muss im zu fördernden Objekt seinen Hauptwohnsitz begründen
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen
Die Wohnnutzfläche beträgt 30m² bis 150m²
Das Objekt ist mindestens 10 Jahre alt





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