Der Förderungswerber muss im zu fördernden Objekt seinen Hauptwohnsitz begründen
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen
Die Wohnnutzfläche beträgt 30m² bis 150m²
Personen im Haushalt: (inkl. Kinder)
Mein (unser) monatliches (Familien-)Netto-Einkommen beträgt (1/12 des Jahreseinkommens):
der maximale jährliche Heizwärmebedarf von : kWh/m²
wird nicht überstiegen
wird überstiegen
Der durchschnittliche Grundstücksverbrauch pro Woheinheit beträgt:
Die Grundförderung beträgt:
Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen:
Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem: (Mindestwirkungsgrad 85%, Emissionsgrenzwerte sind einzuhalten)
Gebäude bis 300 m² Nutzfläche
Gebäude über 300 bis 1000 m² Nutzfläche
Gebäude über 1000 m² Nutzfläche
Anschluss an eine bestehende Biomasseheizung
weder noch
Wärmepumpe als Hauptheizung:
Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 45°C Jahresarbeitszahl mindestens 4
Kontrollierte Wohnraumlüftung: (mit bestandenem BlowerDoor Test unter einfachem LW)
Gebäude bis 300 m² Nutzfläche
Gebäude über 300 bis 1000 m² Nutzfläche
weder noch
Holz- oder Holzlehmbauweise (ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis (z.B. Schafschurwolle)
Gebäude bis 300 m² Nutzfläche
Gebäude über 300 bis 1000 m² Nutzfläche
weder noch
Umsetzung Wasser sparender Maßnamen :
Regenwassernutzung für das WC mit Wassermengenzähler
Verbesserter Energieheizwärmbebedarf: Verbesserung des Heizwärmebedarfs in Relation zum vorgeschriebenen Heizwärmebedarf (Wohnbauförderungsrichtlinie)
verbesserung um:
20%
30%
40%
50%
60%
Verbesserung auf Passivhausqualität
Anschluss an eine Biomasse-Fernwärmeanlage: (Gebäudeanschlussleistung)
bis 50kW
über 50kW bis 100kW
über 100kW
weder noch
Zuschuss für eine Solaranlage:
für die Warmwasseraufbereitung
für die Warmwasseraufbereitung und die Heizung
weder noch
Kollektorfläche: m²
Anzahl der versorgten Wohneinheiten:
Zuschuss "Sicheres Wohnen":
Anzahl der barrierefrei errichteten Wohneinheiten:
Zuschuss "Behindertengerechtes Wohnen":
Zuschuss von 65 % der dafür notwendigen Mehrkosten gewährt.
Mehrkosten: EUR
Sie erhalten ein Förderdarlehen in Höhe von EUR, oder wahlweise einen Wohnbauscheck (nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss) in Höhe von: EUR
Zinsen und Rückzahlung des Landesdarlehens betragen pro Jahr: