Errichtung eines Eigenheimes

Details zur Förderung:


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Gefördert werden Wohnungen, Eigenheime, Doppelhäuser und Reihenhäuser
Der Förderungswerber ist eine begünstigte natürliche Person
Die Wohnnutzfläche beträgt mindestens 30m² und maximal 150m² (ev. 170m²) ab einem 6-Personen-Haushalt oder bei gleichzeitiger Schaffung einer Einliegerwohnung mit verbüchertem Wohnrecht für Eltern oder nahe Angehörige beträgt die maximale Wohnnutzfläche 170m²
Die Finanzierung ist gesichert
Der Preis ist angemessen






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