Förderung einer Eigenheimerrichtung

Details zur Förderung:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Wohnnutzfläche der geförderten Wohneinheit beträgt nicht mehr als 150m²
Förderungswerber ist eine natürliche Person
Förderungswerber ist Wohnungseigentümer
Rechte aus Vorwohnsitz werden nachweislich binnen 6 Monaten aufgegeben

Wohnbauvorhaben mit Kohle-, Koks-, Briketts-, Öl- oder Stromwiderstandsheizungen, ausgenommen die Stromzusatzheizung im Passivhaus, dürfen nicht gefördert werden.

Wohnbauvorhaben mit Wärmeversorgung durch Gasheizungen können nur mehr gefördert werden, wenn - anstelle von "Normal-Thermen" - Gasbrennwertgeräte eingesetzt werden.

Wohnbauvorhaben, bei welchen der Einbau von PVC-Fenstern erfolgt, können nicht gefördert werden, sofern die Antragstellung nach dem 30.12.2007 erfolgt (Eingangsstempel).

 Den neuen Richtlinien über ökologische Mindeststandards wird entsprochen
Förderungsobjekt muss für eine dauernde Bewohnung geeignet sein
Baubewilligung ist höchstens 3 Jahre alt

Impressum

Sie haben einen Fehler in einem Förderrechner entdeckt?

Kontaktformular