Wohnbauvorhaben mit Kohle-, Koks-, Briketts-, Öl- oder Stromwiderstandsheizungen, ausgenommen die Stromzusatzheizung im Passivhaus, dürfen nicht gefördert werden.
Wohnbauvorhaben mit Wärmeversorgung durch Gasheizungen können nur mehr gefördert werden, wenn - anstelle von "Normal-Thermen" - Gasbrennwertgeräte eingesetzt werden.
Wohnbauvorhaben, bei welchen der Einbau von PVC-Fenstern erfolgt, können nicht gefördert werden, sofern die Antragstellung nach dem 30.12.2007 erfolgt (Eingangsstempel).