Die förderbaren Baukosten werden im Zuge der Anbotsprüfung von der Technisch-wirtschaftlichen Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) ermittelt. Sie können maximal in der Höhe von 580 Euro je Quadratmeter Nutzfläche anerkannt werden. Bitte geben Sie einen Betrag pro m² ein:
EUR
Der Standard Niedrigenergiehaus (NEH) wird:
um das zweifache oder mehr überschritten
nicht um das zweifache überschritten
nicht um das 1,6-fache überschritten
nicht um das 1,3-fache überschritten
nicht überschritten
Ein weiterer nicht rückzahlbarer Betrag von 20 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohn- und Geschäftsräume (maximal bis zu einem Drittel der förderbaren Baukosten) wird gewährt wenn:
zusätzlich zu den thermischen Verbesserungen besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen (zum Beispiel: Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung) errichtet werden oder
auf erneuerbare Energieträger umgestiegen (zum Beispiel: Wärmepumpen) wird oder
die Energieversorgung optimiert (zum Beispiel: neue Regelungstechnik) wird
ist nicht der Fall
ist der Fall
Sie erhalten einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von EUR pro m² Nutzfläche.
Ab einem Beitrag von 60 Euro je Quadratmeter Nutzfläche kann zusätzlich ein Förderungsdarlehen des Landes in der Höhe des einmaligen Beitrages beansprucht werden. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Verzinsung beträgt ein Prozent. Das in Anspruch genommene Landesdarlehen ist samt einer Nebengebührenkaution auf die Gesamtlaufzeit grundbücherlich sicherzustellen