Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung



Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 30 Jahre zurückliegen, außer bei Fernwärmeanschluss, energiesparenden und behindertenfreundlichen Maßnahmen sowie bei Sicherheitsmaßnahmen an Hochhäusern.
Eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt muss jedenfalls vorliegen.


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