Sind Sie österreichischer Staatsbürger oder diesen gleichgestellt haben Sie die Möglichkeit eine geförderte Eigentumswohnung zu beziehen. Die dafür notwendigen Eigenmittel sind die Grund- und Aufschließungskosten sowie die auf die Baukosten der Wohnung entfallende Mehrwertsteuer. Zusätzliche Eigenmittel sind bei Errichtung einer Tiefgarage oder bei Überschreitung der förderbaren Gesamtbaukosten nötig.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit eine geförderte Mietwohnung zu beziehen. Für eine Mietwohnung können Grund- und Aufschließungskosten zur Gänze oder teilweise verlangt werden oder es kann die Verzinsung dieser Kosten im Rahmen der Mietenvorschreibung verrechnet werden. Beim Auszug aus der Wohnung wird die Anzahlung rückverrechnet.
Für Mietwohnungen wird Wohnbeihilfe gewährt.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit eine geförderte Mietkaufwohnung zu beziehen. Mit dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde die Förderung von Mietkaufwohnungen eingeführt, um den Förderungswerber hinsichtlich der Umsatzsteuer beim Ankauf einer Eigentumswohnung zu entlasten.
Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hat der Mieter/Nutzungsberechtigte nach insgesamt zehnjähriger Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug) einen Anspruch auf Übertragung der Mietwohnung in das Wohnungseigentum, wenn die Wohnung unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde, die Förderung noch aufrecht ist, und neben dem monatlichen Entgelt auch Eigenmittel für die Grund- und/oder Baukosten von mehr als € 50,- je m² Nutzfläche (valorisiert) eingehoben wurden.
Sämtliche mit der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und dem Land Steiermark sind vom bisherigen Mieter/Nutzungsberechtigten (nun Käufer) zu übernehmen.
Gestützt durch die Gemeinde und Zuschüsse des Landes beträgt die Miete anfangs nur ca. € 2,18/m². Für solche Wohnungen ist keine Anzahlung zu leisten und es wird Wohnbeihilfe gewährt.