die Wohnnutzfläche beträgt mindestens 80m²
das zu fördernde Objekt wird zum Hauptwohnsitz
es werden die Miet- und Eigentumsrechte jener Wohnungen aufgegeben, die in den letzten 5 Jahren bewohnt wurden
keine Kohle-, Heizöl und Elektroheizung als Hauptheizsystem
ab 1.1.2009 ist eine Solaranlage mit mind. 4m² Kollektorfläche verpflichtend
den ökologischen Anforderungen wird entsprochen
Immobilienart:
Oö. Niedrigenergiehaus (max. 50 kWh/m² und Jahr)
Oö. Niedrigstenergiehaus (max. 30 kWh/m² und Jahr)
Oö. Passivhaus max. 10 kWh/m² und Jahr
Ab 1. 1. 2009 werden Eigenheime nur mehr dann gefördert, wenn sie eine NEZ von höchstens 45 kWh/m² und Jahr erreichen bzw. diese unterschreiten.
Ab 1. 1. 2011 werden Eigenheime nur mehr dann gefördert, wenn sie eine NEZ von höchstens 30 kWh/m² und Jahr erreichen bzw. diese unterschreiten.
Zusatzförderung wenn Kinder im gemeinsamen Haushalt:
Sie erhalten von der Oö. Landesbank ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welches durch das Land Oberösterreich mit einem nicht rückzahlbaren Zinsenzuschuss gefördert wird. Es beträgt EUR:
Durch die Zinsenzuschüsse des Landes Oö ergeben sich für den Förderungswerber folgende Obergrenzen für die Verzinsung bzw. auf Basis dieser Obergrenzen folgende Rückzahlungsraten (Annuitäten in Prozent der ursprünglichen Darlehenshöhe):
Laufzeit
Verzinsung
Annuität (=Zinsen + Tilgung)
1. - 5. Jahr
1,0 %
1,0 %
6. - 10. Jahr
2,0 %
2,5 %
11. - 15. Jahr
4,0 %
5,0 %
16. - 20. Jahr
5,0 %
7,0 %
21. - 30. Jahr
6,0 %
10,5 %
Sollte der Basiszinssatz (bis 31. 12. 2008: SMR + 0,18 % bzw. ab 1. 1. 2009: 3-Monats-Euribor + 0,53 %) unterhalb der vom Land Oberösterreich garantierten Obergrenze liegen, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend. Nach Ablauf von 5 Jahren kann der Zinsenzuschuss neu bemessen werden, wenn sich z.B. das Einkommen oder das Zinsniveau in der Zwischenzeit wesentlich geändert haben.
Laufzeit
Jahresannuität
monatliche Belastung
1. - 5. Jahr
1,0 %
6. - 10. Jahr
2,5 %
11. - 15. Jahr
5,0 %
16. - 20. Jahr
7,0 %
21. - 30. Jahr
10,5 %
Erforderliche Unterlagen:
baubehördlich genehmigter Bauplan, rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid (Kopie), aktueller Grundbuchsauszug (Kopie), Zertifikat des O.Ö. Energiesparverbandes (über NEZ, ev. barrierefreie Planung), Einkommensnachweise, Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug von Familienbeihilfe (Kopie), Orientierungsskizze, Meldezettel (Kopie)