Förderung Mietkauf eines Reihenhauses:

Wohnbauratgeber

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Von den MieterInnen sind Eigenmittel von mindestens 2 % und von den Bauträgern mindestens 7 % der Herstellungskosten aufzubringen.
Gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen können im Rahmen der Eigenheimförderung auch Reihenhäuser/Doppelhäuser in der Rechtsform "Mietkauf" errichten. Mietkauf bedeutet, dass die geförderte Wohnung von MieterInnen genutzt werden kann. Nach Ablauf von 10 Jahren haben die MieterInnen die Option die Wohnung käuflich zu erwerben, wodurch die Wohnung in das Eigentum der/des Käufers/in übergeht.

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