Von den MieterInnen sind Eigenmittel von mindestens 2 % und von den Bauträgern mindestens 7 % der Herstellungskosten aufzubringen.
Gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen können im Rahmen der Eigenheimförderung auch Reihenhäuser/Doppelhäuser in der Rechtsform "Mietkauf" errichten. Mietkauf bedeutet, dass die geförderte Wohnung von MieterInnen genutzt werden kann. Nach Ablauf von 10 Jahren haben die MieterInnen die Option die Wohnung käuflich zu erwerben, wodurch die Wohnung in das Eigentum der/des Käufers/in übergeht.
die Wohnnutzfläche beträgt mindestens 80m²
das zu fördernde Objekt wird zum Hauptwohnsitz
es werden die Miet- und Eigentumsrechte jener Wohnungen aufgegeben, die in den letzten 5 Jahren bewohnt wurden
keine Kohle-, Heizöl und Elektroheizung als Hauptheizsystem
ab 1.1.2009 ist eine Solaranlage mit mind. 4m² Kollektorfläche verpflichtend
den ökologischen Anforderungen wird entsprochen
Immobilienart:
Oö. Niedrigstenergiehaus (max. 30 kWh/m² und Jahr)
Oö. Passivhaus max. 10 kWh/m² und Jahr
Die NEZ-abhängige Höhe des geförderten Hypothekardarlehens beträgt
Sie erhalten von der Oö. Landesbank ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welches durch das Land Oberösterreich mit einem nicht rückzahlbaren Zinsenzuschuss gefördert wird. Es beträgt EUR:
Laufzeit
Verzinsung
Annuität (=Zinsen + Tilgung)
1. - 5. Jahr
1,0 %
1,0 %
6. - 10. Jahr
2,0 %
2,5 %
11. - 15. Jahr
4,0 %
5,0 %
16. - 20. Jahr
5,0 %
7,0 %
21. - 30. Jahr
6,0 %
10,5 %
Sollte der Basiszinssatz (bis 31. 12. 2008: SMR + 0,18 % bzw. ab 1. 1. 2009: 3-Monats-Euribor + 0,53 %) unterhalb der vom Land Oberösterreich garantierten Obergrenze liegen, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend. Nach Ablauf von 5 Jahren kann der Zinsenzuschuss neu bemessen werden, wenn sich z.B. das Einkommen oder das Zinsniveau in der Zwischenzeit wesentlich geändert haben.
Laufzeit
Jahresannuität
monatliche Belastung
1. - 5. Jahr
1,0 %
6. - 10. Jahr
2,5 %
11. - 15. Jahr
5,0 %
16. - 20. Jahr
7,0 %
21. - 30. Jahr
10,5 %
Erforderliche Unterlagen:
baubehördlich genehmigter Bauplan, rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid (Kopie), aktueller Grundbuchsauszug (Kopie), Zertifikat des O.Ö. Energiesparverbandes (über NEZ, ev. barrierefreie Planung), Einkommensnachweise Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug von Familienbeihilfe (Kopie), Orientierungsskizze, Meldezettel (Kopie)