Neubau Ökoförderung Eigenheim und Kleingartenwohnhaus

Details zur Förderung:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Wohnnutzfläche beträgt maximal 150m²
Es wird ein Hauptwohnsitz begrüdet
Förderungswerber ist Eigentümer, Pächter oder Unterpächter



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